Nur die sieben wichtigsten Punkte die politisch sowie auch gesetzlich
an eine Linienführung gestellt werden!
(Bundesverkehrswegeplan ►BVWP)
Deshalb sollte man sich bei jeder Variante folgende Punkte abfragen
- Bei Aus- und Neubaumaßnahmen konzentriert sich der BVWP auf die Bewertung von Vorhaben die
a) großräumig wirksam sind sowie
b) eine wesentlich kapazitätssteigernde bzw. qualitätsverbessernde Wirkung entfalten!
( das wäre die Westtangente) ( Seite 5 BVWP 2030) - Diese Bedingungen erfüllt die Achsenverbindung: A6 Ansbach-B13 Ingolstadt.
· Hinweis zu § 16 FStrG(Fernstraßengesetz)
Bedingung für jede Linienführung:
eine verkehrlich sinnvolle sowie wirtschaftlich vertretbare Lösung zu finden!
- Knotenpunkte sind zu beseitigen! Innovation 4: Engpassbeseitigung BVWP 2030
- Forderung BVWP 2030: plausible Linienführung
- Erhalt geht vor Neubau (Vermeidung von unnützen Landverbrauch)
Innovation 2: Erhalt und Ersatz vor Aus- und Neubau
- Zeitgewinn wäre nur bei der Westtangente Lösung möglich
(Merkendorf zwei Kreisverkehre, Gunzenhausen 4-5 Hindernisse!!!)