Pressemitteilung der Vertreter des Burgerbegehrens zur Vorzugsvariante 3.1 des staatlichen Bauamts
Schwachstelle der B13-Vorzugsvariante ist die Anbindung am Kinokreisel — Ratsbegehren mit Variante 3.1 wdre „billige Trickserei“
Gunzenhausen – Anlasslich der Veroffentlichung der Vorzugsvariante des staatlichen Bauamts 3ul3ern sich nunauch die drei ODP-Vertreter des Bdrgerbegehrens gegen die B13-Ortsumfahrung Simon Scherer, Kilian Welserund Dr. Thomas Lutz zur vorgeschlagenen Trasse. Obwohl die ODP eine B13-Ortsumfahrung von Schlungenhof schon allein aus grundsatzlichen okologischen und okonomischen Erw3gungen ablehnt (wir berichteten) und deshalb Mitte Oktober ein Bdrgerbegehren mit 1310 Unterschriften gegen eine Umfahrung eingereicht hat, haben die Okodemokraten nun ausfdhrlich die Vorzugsvariante 3.1 des staatlichen Bauamts geprdft und nehmen in einer Pressemitteilung Stellung.
Im Ergebnis zeigen sich Kreisrat Simon Scherer und seine Mitstreiter erstaunt daruber, dass das staatliche Bauamt bei dieser Variante von der „besten verkehrlichen Entlastungswirkung“ spricht, wo doch deutlicherkennbar der immense Verkehr von zwei grogen Bundesstragen – der 8466 und der 813 – am neu zu bauenden Kinokreisel schrag uber dem Uberleiter auf engstem Raum zusammenlaufen und kulminieren wurde. „Ein XXL-SatteIschIepper musste hier auch um den Kreisel herumkommen.“, verbildlicht Scherer seine Befurchtungen, dass der Platz hier knapp wird und deshalb das Bauwerk dementsprechend weit in den Uberleiter hineinragt.
Durch die Variante wurden die Staustellen an der jetzigen B13 vor Schlungenhof absehbar nur verschobenund der Verkehr sogar eher uber die AlemannenstraBe am Baumarkt OBI vorbei in die Stadt Richtung Kaufland gedruckt. Von einer sinnvollen „verkehrslenkenden Wirkung der B13 um Gunzenhausen herum in RichtungWei8enburg“ kann nach Ansicht der ODP hier keine Rede sein — genau diese gebe derBundesverkehrswegeplan 2030 neben einer „grograumigen Wirksamkeit“ jedoch als wichtiges Ziel vor.
Nach Ansicht von Kilian Welser hatte Schlungenhof trotzdem noch eine nicht zu vernachlassigende Belastung deralten B13-Trasse durch den erheblichen Restverkehr aus Gunzenhausen-Nord sowie den Verkehr hin zum Altmuhlsee zu verkraften. Augerdem wurden sich „die Befurchtungen bezuglich des betrachtlichen Flachenverbrauchs von gut 70.000 Quadratmetern wertvollen Natur- und Ackerlands“ durch die Variante 3.1 nach eigenen Berechnungen der ODP bestatigen.
Eine starke Verkehrsbelastung fur den bevolkerungsreichen Ostteil von Schlungenhof und den Sudwesten vonLaubenzedel in teils weniger als 300m Entfernung wurde aber auch enorme Larm- und Abgasemissionen in dieWohngebiete der beiden Ortsteile — vor allem nach Schlungenhof — mit sich bringen.
Dr. Thomas Lutz erganzt hierzu: „Auch die komplette Durchschneidung der Flur und die Zerstorung derSichtachsen ist ein entscheidender Punkt, weshalb die Ortsumgehung mit ihrem dominanten Bruckenbauwerk uber den Uberleiter allmahlich auch die wenigen verbliebenen Befurworter vor Ort verlieren durfte.“ In Verbindung mit den Auffahrtrampen fur die Uberquerung der 813 durch landwirtschaftliche Fahrzeuge und den machtigen Fundamenten neben dem Uberleiter ergabe dies ein Bild, was sich die Menschen in den Ortsteilenso sicher nicht gewunscht hatten.
Ganz abgesehen davon bleibe die vorgesehene Bahnunterfuhrung der Kreisstra8e WUG22 am Gelenkpunkt bei Laubenzedel nach Ansicht der ODP problematisch, da der Kreistag auf Antrag der
CSU (unter anderem gegen die Stimmen der ODP) im Uberschwemmungsgebiet von Laubenzedel eineUntertunnelung der Kreisstra8e unter der Bahn — mit absehbaren Wasserproblemen im Fahrbahntrog —beschlossen habe, die mit mehr als 6 Millionen Euro auch noch enorm teuer sei.
Die exorbitanten Kosten des Gesamtprojektes von 20 bis 50 Millionen Euro — je nachdem, ob man die Kosten derBahn, der Kommune und des Landkreises miteinrechnet — seien zum Nutzen sehr weniger Anwohner, dieentlastet wurden, aber zum Schaden sehr vieler Schlungenhofer und Laubenzedler sowie der Steuerzahler. „Dies istkein sinnvoller Kompromiss fur Schlungenhof und Lauben2edel“, widerspricht Scherer dem Burgermeister und Kreistagskollegen Karl-Heinz Fitz.
Klar erkenne man dies auch an den Statements der Ortssprecherin von Schlungenhof Ella Reichardt bezuglich der Variante 3.1 („Ich bin entsetzt“) sowie des Ortssprechers und Grunen-Stadtrats ChristophMotsch, der im Altmuhl-Boten mit den Worten zitiert wird: „Einzig die Nullvariante oder mit Abstrichen auch die modifizierte Nullvariante kamen (…) in Frage“.
Insgesamt halt die ODP fest, dass hier Verkehrspolitik im Stile der 1970er Jahre im Rahmen des Bundesverkehrswegeplan 2030 gegen einen wahrnehmbar zunehmenden Teil der Bevolkerung durchgedruckt werden soft — und das in Zeiten des Klimawandels und Fridays-For-Future-Protesten weltweit und auch in Gunzenhausen!
Einen offenen Punkt wollen die Okodemokraten jedoch vorab in Richtung des Ersten Burgermeisters Karl-Heinz Fitz klarstellen: Sollte er mit dem Stadtrat zusammen ein Ratsbegehren dem vorliegenden Burgerbegehren nebenan stellen wollen, das nichts anderes zum Ziel hatte als die Variante 3.1, obwohl diesbereits durch die aktuelle Burgerbegehrensfrage (dann mit „Nein“) klar beantwortet werden konnte, sahe die ODP darin eine „Wahlertauschung bzw. billige Trickserei“, um die Stimmabgabe der Wahler ohne neueErkenntnisse durch sinnloses Aufblahen der Fragestellung zu beeinflussen.
Gunzenhausen, den 7.11.2019
Simon Scherer, Kilian Welser, Dr. Thomas Lutz