ODP: „Keine verkehrslenkende Wirkung fur Gunzenhausen erkennbar“

Pressemitteilung der Vertreter des Burgerbegehrens zur Vorzugsvariante 3.1 des staatlichen Bauamts

Schwachstelle der B13-Vorzugsvariante ist die Anbindung am Kinokreisel — Ratsbegehren mit Variante 3.1 wdre „billige Trickserei“

Gunzenhausen – Anlasslich der Veroffentlichung der Vorzugsvariante des staatlichen Bauamts 3ul3ern sich nunauch die drei ODP-Vertreter des Bdrgerbegehrens gegen die B13-Ortsumfahrung Simon Scherer, Kilian Welserund Dr. Thomas Lutz zur vorgeschlagenen Trasse. Obwohl die ODP eine B13-Ortsumfahrung von Schlungenhof schon allein aus grundsatzlichen okologischen und okonomischen Erw3gungen ablehnt (wir berichteten) und deshalb Mitte Oktober ein Bdrgerbegehren mit 1310 Unterschriften gegen eine Umfahrung eingereicht hat, haben die Okodemokraten nun ausfdhrlich die Vorzugsvariante 3.1 des staatlichen Bauamts geprdft und nehmen in einer Pressemitteilung Stellung.

Im Ergebnis zeigen sich Kreisrat Simon Scherer und seine Mitstreiter erstaunt daruber, dass das staatliche Bauamt bei dieser Variante von der „besten verkehrlichen Entlastungswirkung“ spricht, wo doch deutlicherkennbar der immense Verkehr von zwei grogen Bundesstragen – der 8466 und der 813 – am neu zu bauenden Kinokreisel schrag uber dem Uberleiter auf engstem Raum zusammenlaufen und kulminieren wurde. „Ein XXL-SatteIschIepper musste hier auch um den Kreisel herumkommen.“, verbildlicht Scherer seine Befurchtungen, dass der Platz hier knapp wird und deshalb das Bauwerk dementsprechend weit in den Uberleiter hineinragt.

Durch die Variante wurden die Staustellen an der jetzigen B13 vor Schlungenhof absehbar nur verschobenund der Verkehr sogar eher uber die AlemannenstraBe am Baumarkt OBI vorbei in die Stadt Richtung Kaufland gedruckt. Von einer sinnvollen „verkehrslenkenden Wirkung der B13 um Gunzenhausen herum in RichtungWei8enburg“ kann nach Ansicht der ODP hier keine Rede sein — genau diese gebe derBundesverkehrswegeplan 2030 neben einer „grograumigen Wirksamkeit“ jedoch als wichtiges Ziel vor.

Nach Ansicht von Kilian Welser hatte Schlungenhof trotzdem noch eine nicht zu vernachlassigende Belastung deralten B13-Trasse durch den erheblichen Restverkehr aus Gunzenhausen-Nord sowie den Verkehr hin zum Altmuhlsee zu verkraften. Augerdem wurden sich „die Befurchtungen bezuglich des betrachtlichen Flachenverbrauchs von gut 70.000 Quadratmetern wertvollen Natur- und Ackerlands“ durch die Variante 3.1 nach eigenen Berechnungen der ODP bestatigen.

Eine starke Verkehrsbelastung fur den bevolkerungsreichen Ostteil von Schlungenhof und den Sudwesten vonLaubenzedel in teils weniger als 300m Entfernung wurde aber auch enorme Larm- und Abgasemissionen in dieWohngebiete der beiden Ortsteile — vor allem nach Schlungenhof — mit sich bringen.

Dr. Thomas Lutz erganzt hierzu: „Auch die komplette Durchschneidung der Flur und die Zerstorung derSichtachsen ist ein entscheidender Punkt, weshalb die Ortsumgehung mit ihrem dominanten Bruckenbauwerk uber den Uberleiter allmahlich auch die wenigen verbliebenen Befurworter vor Ort verlieren durfte.“ In Verbindung mit den Auffahrtrampen fur die Uberquerung der 813 durch landwirtschaftliche Fahrzeuge und den machtigen Fundamenten neben dem Uberleiter ergabe dies ein Bild, was sich die Menschen in den Ortsteilenso sicher nicht gewunscht hatten.

Ganz abgesehen davon bleibe die vorgesehene Bahnunterfuhrung der Kreisstra8e WUG22 am Gelenkpunkt bei Laubenzedel nach Ansicht der ODP problematisch, da der Kreistag auf Antrag der

CSU (unter anderem gegen die Stimmen der ODP) im Uberschwemmungsgebiet von Laubenzedel eineUntertunnelung der Kreisstra8e unter der Bahn — mit absehbaren Wasserproblemen im Fahrbahntrog —beschlossen habe, die mit mehr als 6 Millionen Euro auch noch enorm teuer sei.

Die exorbitanten Kosten des Gesamtprojektes von 20 bis 50 Millionen Euro — je nachdem, ob man die Kosten derBahn, der Kommune und des Landkreises miteinrechnet — seien zum Nutzen sehr weniger Anwohner, dieentlastet wurden, aber zum Schaden sehr vieler Schlungenhofer und Laubenzedler sowie der Steuerzahler. „Dies istkein sinnvoller Kompromiss fur Schlungenhof und Lauben2edel“, widerspricht Scherer dem Burgermeister und Kreistagskollegen Karl-Heinz Fitz.

Klar erkenne man dies auch an den Statements der Ortssprecherin von Schlungenhof Ella Reichardt bezuglich der Variante 3.1 („Ich bin entsetzt“) sowie des Ortssprechers und Grunen-Stadtrats ChristophMotsch, der im Altmuhl-Boten mit den Worten zitiert wird: „Einzig die Nullvariante oder mit Abstrichen auch die modifizierte Nullvariante kamen (…) in Frage“.

Insgesamt halt die ODP fest, dass hier Verkehrspolitik im Stile der 1970er Jahre im Rahmen des Bundesverkehrswegeplan 2030 gegen einen wahrnehmbar zunehmenden Teil der Bevolkerung durchgedruckt werden soft — und das in Zeiten des Klimawandels und Fridays-For-Future-Protesten weltweit und auch in Gunzenhausen!

Einen offenen Punkt wollen die Okodemokraten jedoch vorab in Richtung des Ersten Burgermeisters Karl-Heinz Fitz klarstellen: Sollte er mit dem Stadtrat zusammen ein Ratsbegehren dem vorliegenden Burgerbegehren nebenan stellen wollen, das nichts anderes zum Ziel hatte als die Variante 3.1, obwohl diesbereits durch die aktuelle Burgerbegehrensfrage (dann mit „Nein“) klar beantwortet werden konnte, sahe die ODP darin eine „Wahlertauschung bzw. billige Trickserei“, um die Stimmabgabe der Wahler ohne neueErkenntnisse durch sinnloses Aufblahen der Fragestellung zu beeinflussen.

Gunzenhausen, den 7.11.2019

Simon Scherer, Kilian Welser, Dr. Thomas Lutz

Vorzugstrasse zur Ortsumgehung in Schlungenhof vorgestellt

Staatliches Bauamt Ansbach Postfach 2061 •  91514 Ansbach

Hochbau
Straßenbau

Pressemitteilung
Nr. 51 / 2019

Auskunft erteilt Telefon Ansbach,

Herr Ott 0981/8905 – 1320 24.10.2019

Vorzugstrasse zur Ortsumgehung in Schlungenhof vorgestellt

Staatliches Bauamt schlägt nach Vorlage aller Gutachten eine Vorzugsvariante westlich der Bahntrasse vor. In der letzten Arbeitsgruppen-Sitzung wurden die Ergebnisse der Variantenfindung unterschiedlich aufgenommen. Ergebnisse wer- den in einer Informationsveranstaltung am 11. November der Öffentlichkeit vorge- stellt.

Die Variantenfindung zur Ortsumgehung in Schlungenhof konkretisiert sich. Das für die Planungen verantwortliche Staatliche Bauamt Ansbach hat nun alle Gut- achten ausgewertet, um eine begründete Abwägung der unterschiedlichen Varian- tenvorschläge vorzunehmen. Und in der Gesamtabwägung aller relevanten Prüf- kriterien – Schallwirkung, Flächenversiegelung, Verkehrswirkung, Kosten, etc. – landet die westlich der Bahnlinie teilweise bahnparallel verlaufende Variante 3.1 (siehe Grafik) auf dem ersten Rang. Sie hat die besten verkehrlichen Entlas- tungswirkungen, leitet den Verkehr am schnellsten und effektivsten um Schlun- genhof herum und bietet die stärksten städtebaulichen und touristischen Entwick- lungsmöglichkeiten  im  Untersuchungsgebiet.  Ein  weiterer  Vorteil  ist,  dass  ein Lärmschutzwall oder ähnlicher aktiver Lärmschutz die Anwohner am südlichen Ortsrand von Laubenzedel gleichzeitig vor dem Lärm der vorhandenen Bahnlinie und der neuen Umgehungsstraße schützen kann.

In den vergangenen Monaten hatte das Staatliche Bauamt Ansbach intensiv alle aussichtsreichen Variantenvorschläge geprüft, die zum Teil aus Vorschlägen aus der Arbeitsgruppe hervorgingen. Auch die Nullvariante (Beibehaltung der B13 auf bestehender Straße) und eine modifizierte Nullvariante (Beibehaltung der bestehenden B13 mit Zusammenführung der WUG 22) – für die aktuell ein Bürgerbe- gehren eingereicht wurde – sind in die Abwägungen einbezogen worden. Gleich- wohl verfehlen diese Nullvarianten das grundlegende Planungsziel für Ortsdurch- fahrtsfreiheit zu sorgen. Schlungenhof wäre weiter starkem Verkehr und einer ho- hen Lärm- und Luftbelastungen ausgesetzt.

„Erste Vorschläge wurden bereits vor zweieinhalb Jahren gemeinsam mit den Mit- gliedern der Arbeitsgruppe auf Karten per Hand eingezeichnet. Zudem haben wir über die Jahre eine Fülle an Vorschlägen erhalten, die wir alle ernsthaft geprüft haben. Das hat viel Zeit in Anspruch genommen.“, so Werner Ott, Projektleiter zum Vorhaben. Auch wenn nicht alle Mitglieder in der Arbeitsgruppe den Begrün- dungen folgten, habe sich das Staatliche Bauamt stets zum Ziel gesetzt, die Pla- nung für alle Beteiligten transparent und nachvollziehbar zu erläutern.

Auf der letzten Sitzung am Montag, den 21.10.2019, wurde dies ebenso deutlich. Einzelne Mitglieder der Arbeitsgruppe hätten lieber Varianten mit einer anderen Streckenführung auf den vorderen Plätzen gesehen oder favorisieren die Nullvari- ante. „Da sind die Positionen klar. Wir als Staatliches Bauamt kennen die unter- schiedlichen Positionen und sind auf die jeweiligen Argumente auch eingegangen. Wir haben allerdings vom Bund den Auftrag, eine Umgehungsstraße zu planen. Und nach Vorliegen aller sachlichen Argumente über alle Varianten haben wir einen belastbaren Vorschlag präsentiert. Den werden wir auch der Öffentlichkeit präsentieren“, so Herr Schmidt, Behördenleiter beim Staatlichem Bauamt.

Wie geht es weiter? Die nächsten Schritte im Beteiligungsprozess sehen vor, dass die breite Öffentlichkeit über das Verfahren und Ergebnisse zur Variantenfindung informiert wird. Am 11. November 2019 findet deshalb eine öffentliche Informati- onsveranstaltung in der Stadthalle statt, in der Bürgerinnen und Bürger die Mög- lichkeit erhalten werden, ihre Fragen an die Planer zu richten. Das Staatliche Bau- amt wird im Vorfeld der Veranstaltung nochmals gesondert zum Termin einladen.

Die Übersicht zeigt die Vorzugsvariante 3.1 mit dem angesprochenen Lärmschutz.

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Bürgerbegehren: Jetzt ist die Stadt am Zug

Im Rathaus liegen ausreichend Unterschriften für einen Bürgerentscheid vor. Zuvor prüft die Verwaltung die Frage der Zulässigkeit. – 17.10.2019 17:04 Uhr

GUNZENHAUSEN – Genau 1354 Unterschriften haben Simon Scherer, Kilian Welser und Thomas Lutz gesammelt und nun an Bürgermeister Karl-Heinz Fitz übergeben. Damit haben die drei ÖDPler das Quorum für einen Bürgerentscheid gegen eine Umgehung von Schlungenhof erreicht.

Simon Scherer, Thomas Lutz und Kilian Welser übergaben im Rathaus zwei Ordner mit Unterschriften an Bürgermeister Karl-Heinz Fitz (von rechts).

Ende September brachte die ÖDP das Bürgerbegehren gegen ein Projekt auf den Weg, das für sie eine “verheerende Fehlentscheidung” wäre, wie es Simon Scherer damals formulierte. Der Kreisrat und seine zwei Mitinitiatoren Kilian Welser und Thomas Lutz lehnen den Bau einer Umgehungsstraße mit Blick auf den Flächenverbrauch und die enormen Kosten strikt ab. Der Bürgerentscheid wendet sich übrigens direkt an die Stadt. Ihr soll untersagt werden, dass sie Grundstücke für den Bau der Umgehung verkauft.

Mit ihrer ablehnenden Haltung steht die ÖDP offensichtlich nicht allein da: Rund 1200 Unterschriften wären nötig gewesen, um einen Bürgerentscheid beantragen zu können. Dieses sogenannte Quorum wurde mit den nun vorliegenden 1354 Unterschriften mehr als erreicht.

Listen bereits bereinigt

Die Initiatoren haben die Unterschriftenlisten, wie Scherer bei der Übergabe im Rathaus erläuterte, bereits um Dopplungen bereinigt und minderjährige – und damit nicht wahlberechtigte – Unterzeichner nicht mitgerechnet. Dennoch wird die Stadt die Listen natürlich noch einmal genau prüfen, so Fitz. Zudem müsse auch untersucht werden, ob ein Bürgerbegehren in dieser Frage überhaupt zulässig ist. Dazu hat die Stadt nun einen Monat Zeit.

Wird das Bürgerbegehren als zulässig erachtet, so muss innerhalb von drei Monaten ein Bürgerentscheid durchgeführt werden. Dem kann der Stadtrat einen sogenannten Ratsentscheid entgegensetzen. Es besteht aber auch die Möglichkeit, dass das Stadtparlament die Forderungen des Bürgerbegehrens als richtig anerkennt und sich bereit erklärt, sie umzusetzen. Dann wäre ein Bürgerentscheid hinfällig.

Diese Möglichkeiten listete der Bürgermeister kurz auf. Er bezeichnete, wie bereits in einer Stadtratssitzung, einen Bürgerentscheid als “legitimes Instrument”, verhehlte aber auch jetzt nicht, dass es ihm lieber gewesen wäre, wenn man abgewartet hätte, bis die Karten auf dem Tisch liegen. Denn bisher steht nicht fest, welche der diskutierten Varianten das Staatliche Bauamt in die nähere Wahl zieht. Eine Information, die der Bürger unbedingt haben sollte, wenn er über diese wichtige Frage entscheidet, findet Fitz. Dem steht nach Scherers Meinung aber ja auch nichts im Weg, denn bis Mitte Februar – das wäre der voraussichtliche Termin für die Abstimmung – wäre dafür noch genügend Zeit.

“Wir wollen nicht blockieren”, machte Scherer deutlich, deshalb habe man in der Begründung für das Bürgerbegehren die modifizierte Nullvariante als Lösungsmöglichkeit ins Spiel gebracht. Man sei aus ganz sachlichen Gründen zu dem Schluss gekommen, dass eine Umgehung nicht sinnvoll sei, entsprechend dankbar zeigte sich Scherer, dass Fitz diesem Ansinnen ebenso sachlich begegne.

Neue Straße wäre nötig

Die modifizierte Nullvariante besagt, dass die B 13 weiterhin durch Schlungenhof führt und mit der WUG 22 nach Laubenzedel zusammengelegt wird. Diese soll dann ab der Abzweigung zum Surfzentrum mit einer neuen Straße Richtung Laubenzedel geführt werden. Die jetzige WUG 22 durch Schlungenhof könnte zurückgebaut werden. Ein Vorschlag, der laut Fitz aber auch Geld und Fläche verbrauche. Es müssten rund 800 Meter Straße gebaut werden. Die Kosten müssten dann womöglich der Landkreis (80 Prozent) und die Stadt (20 Prozent) allein tragen, denn für Kreisstraßen sei der Bund nicht zuständig.

Offen bleibe bei dieser Lösung zudem noch die Frage der Bahnübergänge. Die Bahn will höhengleiche Bahnübergänge auflösen, hat aber zugestimmt, zunächst die Planung für die Umgehung abzuwarten. Wenn nun keine Umgehung gebaut werde, befürchtet Fitz, dass die Bahn dann wieder auf die von ihr bevorzugten Brücken zurückgreift. Die sind nämlich um einiges günstiger als Unterführungen – ragen aber auch entsprechend hoch in die Landschaft hinein.

Marianne Natalis

Quelle: https://www.nordbayern.de/region/gunzenhausen/burgerbegehren-jetzt-ist-die-stadt-am-zug-1.9437130